Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für suchtkranke Pflegebedürftige

Was machen wir?

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen für suchtkranke Pflegebedürftige finden individuell als Einzelangebote oder Gruppenangebote in der Einrichtung bzw. im Rahmen von aufsuchender Arbeit statt.

Pflegebedürftige im eigenen Haushalt haben zudem Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen, ab Pflegegrad 1.

Finanziert wird dies durch die Pflegekassen.

Mögliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können u.a. sein:

  • Gedächtnistraining zum Erhalt kognitiver Funktionen
  • Training und Übungen hauswirtschaftlicher Kompetenzen, z. B. Einkaufstraining, Kochtraining usw.
  • Training hygienischer Maßnahmen
  • Hilfe bei der Tagesstruktur (Tages- und Wochenplanung)
  • Anregung und Unterstützung bei der Gestaltung von sozialen Kontakten
  • Betreuung und Begleitung zum Arzt/Behörden
  • Quartalsbedingte Aufgaben, wie Verordnungs-und Rezeptbeschaffung, Apothekengänge, Chipkarte einlesen lassen