Eingliederungshilfen
Schul- und Hortbegleitung

Ansprechpartner
Madeleine Sommer
Sachsenfelder Straße 89 • 08340 Schwarzenberg
Tel.: 03774 509725
Mail: m.sommer@awo-erzgebirge.de
Es ist normal, verschieden zu sein.
(Richard von Weizsäcker)

Voraussetzungen zum Erhalt einer Eingliederungshilfe

Spätestens seit der Unterzeichnung der UN‐Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2009) ist die gesamtgesellschaftliche Diskussion zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung maßgeblich auf Integration fokussiert. In der Folge werden wieder stärker Möglichkeiten und Grenzen einer integrativen Beschulung von Kindern mit Behinderung im gemeinsamen Unterricht in den Blick genommen und als notwendige Alternative zur Beschulung von Kindern in separaten Förderschulen erkannt. Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf schulische Teilhabe (Inklusion).

Schulbegleitung ist eine Form der Integrationshilfe (§ 54 SGB XII ab 01.01.2020 Verankerung im SGB IX/ § / § 5 a SGB VIII) für Schüler mit behinderungs‐ und/oder verhaltensbedingten Besonderheiten, die für den Schulalltag zusätzlich individuelle Unterstützung und Orientierung während, vor, oder auch nach der regulären Schulzeit benötigen. Eine fachkundige Schulbegleitung kann junge Menschen unterstützen den bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen, seine Teilhabe am Unterricht auszubauen und sich als vollwertiges Mitglied in der Klassengemeinschaft wohl zu fühlen. Alle Lehrkräfte der jeweiligen Bildungseinrichtung und die Schulbegleiter müssen dabei als Team zusammenwirken und gemeinsam Bildungsprozesse im Sinne aller beteiligten Schüler gestalten. Dieses Grundverständnis stellt die Basis einer Schulbegleitung im Sinne von Inklusion dar.

Die AWO Erzgebirge gGmbH ist seit Februar 2012 als Leistungserbringer des regionalen Referats Jugendhilfe und soziale Hilfen im Bereich der Eingliederungshilfe mit Blick auf die Schul- und Hortbegleitung tätig. Diese wird aktuell vor allem für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche realisiert. Die Mitarbeiter des Trägers sind an verschiedenen Bildungseinrichtungen des Landkreises (Grundschulen, Förderzentren für emotionale Entwicklung oder Lernen, Oberschulen, Gymnasien, Ausbildungszentren) in dem Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe im Sine des jeweiligen jungen Menschen tätig.

Über den Kostenträger erfolgen nach Vorliegen der Voraussetzungen bei dem entsprechenden jungen Menschen zum Erhalt einer Eingliederungshilfe Absprachen mit der AWO Erzgebirge gGmbH zweck Möglichkeit der Absicherung der jeweiligen Hilfe im schulischen und/oder hortbezogenen Kontext.


Mögliche Tätigkeiten bzw. Aufgaben der Schul- und/oder Hortbegleiter

Schulbegleitung findet sowohl in Regelschulklassen als auch in speziellen Klassen statt. Hortbegleitung in Kindertageseinrichtungen. Die Form der Unterstützung ist ausschließlich auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes/Jugendlichen fokussiert. Diese wird bei einer Hilfegewährung nach 35 a SGB VIII im Rahmen des Hilfeplangesprächs (§ 36 SGB VIII) im Vorfeld der Hilfe schriftlich festgelegt. Bei einer Hilfe nach dem SGB IX gibt es eine Kostenzusicherung des Amtes zur Umsetzung der Hilfe, in der auch die speziellen Aufgaben des Schulbegleiters/ Einzelfallhelfers formuliert sind.
Schematisch lassen sich folgende Hilfebereiche mit entsprechenden Tätigkeiten nennen (Vgl. Pries, 2010):

1. Kooperation mit Lehrkräften
- Begleitung während des Schulbesuchs
- Vermittlung zwischen Eltern, Schule und Lehrern
- Unterstützung der Förderplanung mit allen Beteiligten

2. Hilfe in lebenspraktischen Bereichen
- Unterstützung bei Essen, Toilettengang, Kleidung, Körperhygiene soweit nicht vorrangige Leistungsträger zuständig sind
- Orientierung im Schulgebäude, Klassenraumwechsel
- Begleitung in der Pause, im Unterricht, beim Ausflug, bei Projekttagen
- Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten (hierzu wird eine zusätzliche Genehmigung vom Kostenträger benötigt)

3. Unterrichtsbezogene Tätigkeiten
- praktische Hilfen zur Bewältigung des Schulalltags
- Aufbau und Einüben von Ordnungsprinzipien
- Strukturierung von Lernangeboten
- Anpassung der Lernangebote an individuelle Fähigkeiten
- zusätzliche Verständnisförderung der Aufgabenstellung
- Ausarbeitung und Anwendung spezieller Kommunikationshilfen zur u.a. zur visuellen Darstellung
- Fokussierung des Schülers auf den Unterricht/ Unterstützung bei der Aufmerksamkeitslenkung (v.a. non-verbale Kommunikationsstrategien für den schulischen Alltag erarbeiten und anwenden)
- zusätzliche Unterstützung bei der Herausarbeitung, Umsetzung und Reflexion der Festlegungen zum schulischen Nachteilsausgleich (soweit zutreffend)

4. Psychische Hilfestellungen/Vermeidung und Umgang mit Stresssituationen
- Übungen zur Entspannung und Abreaktion
- Förderung eines adäquaten Arbeitstempos
- Ermöglichung und Anleitung eines Rückzuges in Einzel- oder Kleingruppen
- Unterstützung bei der Ablösung von Zwängen und Ritualen

5. Förderung der sozialen Integration/Teilnahme am Klassen- und Gruppenleben
- persönliche Absprache und Ermunterung des jungen Menschen in herausforderungsvollen Situationen
- Schaffung und Nutzung von Rückzugsmöglichkeiten bei Überforderung
- schrittweise Anleitung zur Selbstständigkeit entsprechend der individuellen Möglichkeiten in Abstimmung mit den Lehrkräften/Erziehern/ Eltern etc.
- Vermittlungstätigkeiten in der Kommunikation
- Informationsvermittlung zu Besonderheiten und Beeinträchtigungen des jungen Menschen, die im sozialen Miteinander förderlich sind
- Anbahnen und Festigung der Teilnahme an Gruppensituationen
- Förderung des Zuhörens und der Regelakzeptanz
- zusätzliche Begleitung bei der Entwicklung einer realistischen Selbst- und Fremdwahrnehmung

Bei der Hortbegleitung sind vorrangig die Aufgaben unter 1. (Kooperation dann mit Kita – Mitarbeitern/Hortmitarbeitern), 2., 4. und 5. Mit jeweiligem Bezug zu der Kita Einrichtung von Relevanz. Die Aufgaben des Schul- und/oder Hortbegleiters umfassen somit die individuelle Begleitung, um besondere Defizite zu kompensieren und angemessene Hilfestellung entsprechend der vorhandenen Defizite zu leisten. Zusätzlich zur unmittelbaren Betreuung des einzelnen Kindes/Jugendlichen in der Schule bzw. Kita Einrichtung kommen Tätigkeiten im Sinne von erforderlichen Regieleistungen hinzu.
Darunter sind zu verstehen:

- Teilnahme an Hilfeplangesprächen
- ggf. Teilnahme an Netzwerkkonferenzen
- Gespräche mit den Eltern
- Gespräche mit den Lehrern
- Teilnahme an Fortbildungsmodulen

Das konkrete Aufgabenspektrum des Schul- und/oder Hortbegleiters ist sehr differenziert zu
betrachten. Es orientiert sich je nach Behinderungsart und Hilfebedarf des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen sehr individuell und bedarfsgerecht.

Schul- und/oder Hortbegleiter sind keine Zweitlehrer, Nachhilfekräfte, Assistenten der Lehrkräfte oder von bestehenden Pädagogen v.a. im Bereich der Hortbegleitung oder zusätzliche Pädagogen bei der Vermittlung von Unterrichtsinhalten bzw. bei der Umsetzung des Lehr- und/oder des Betreuungsauftrags der entsprechenden Bildungseinrichtung/Kitaeinrichtung.
Entsprechend gibt es im Freistaat Sachsen auch kein Fachkräftegebot für das Arbeitsfeld.

Der Leistungserbringer, die AWO Erzgebirge gGmbH, wahrt gegenüber dem eingesetzten Personal im Bereich der Schul- und/oder Hortbegleitung die Dienst- und Fachaufsicht. Schulrechtliche Vorgaben bzw. Vorgaben der jeweiligen Horteinrichtung werden in dem Zusammenhang jedoch jederzeit durch den Leistungserbringer beachtet. Es ergibt sich entsprechend ein enger Abstimmungsbedarf zwischen der jeweiligen Schulleitung/Kitaleitung und dem Leistungserbringer.